Fragen und Antworten
Zu den genannten Themenbereichen finden Sie hier die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Haben Sie weitere Fragen? Dann füllen Sie bitte das Kontaktformular aus und wir beantworten Ihnen diese gerne.
Termine
Kann man termine vereinbaren?
Nein. Gerne freuen wir uns auf Ihren Besuch und beraten und bedienen Sie sehr gerne, getreu unserer Philosophie, «Bedienung ohne Voranmeldung».
Preise
Haben Sie eine Frage zu den Preisen oder wünschen Sie einen Kostenvoranschlag?
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an Ihre Wunschfiliale. Wunschfiliale finden und kontaktieren. Je nach Serviceleistung, Haarlänge, Zusatzleistungen- und Produkte kann der Preis variieren. Unsere Mitarbeitenden in den Filialen geben Ihnen gerne telefonisch oder vor Ort Auskunft zu unverbindlichen Preisangaben. Einen Auszug der Preisliste finden Sie hier.
Ausbildung
Was ist die Vorlehre zur Coiffeuse/zum Coiffeur?
Die Vorlehre ist ein einjähriges Brückenangebot, in dem du dich praktisch und schulisch auf den Einstieg in eine berufliche Grundbildung vorbereitest.
Während der Vorlehre besuchst du ein bis zwei Tage pro Woche die Berufsfachschule und arbeitest drei bis vier Tage pro Woche im Salon.
Die Vorlehre wird nicht in allen Kantonen angeboten. In den folgenden Kantonen kannst du eine Vorlehre absolvieren: Zürich, Basel, Solothurn, St. Gallen und Bern.
Eine kurze Information findest du hier.
Kann ich die Lehrstelle wechseln?
Bist du schon in der Ausbildung zur Coiffeuse/zum Coiffeur und bist du an deinem jetzigen Lehrort unzufrieden? Möchtest du deine Lehre mit viel Einsatz, Begeisterung und Elan weiterführen? Dann schicke deine schriftliche Bewerbung an:
GIDOR SA
Personalabteilung
Zugerstrasse 77
6340 Baar
Für weitere Fragen oder Auskünfte kannst du uns unter folgender Telefonnummer kontaktieren:
041 766 07 13.
Kann ich eine Schnupperlehre machen?
Ja, bei GIDOR Coiffure kannst du eine Schnupperlehre machen.
Das sind die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:
Mindestalter: 14 Jahre
Arbeitszeit: 8 Stunden pro Tag/40 Stunden pro Woche
Dauer: in der Regel 5 Tage
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Bestimmungen und Leistungen des UVG, denen auch das Stammpersonal eines Betriebs untersteht. Der Schutz erlischt mit dem Abschluss der Schnupperlehre.
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, dir während der Schnupperlehre einen Lohn zu bezahlen.
Für eine Terminvereinbarung melde dich direkt telefonisch bei der gewünschten Filiale.